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Aus meinen Notizb�chern: Heft XVIII


Heft XVIII 

04.01.1983

Vorbemerkung:
Den folgenden Text aus meinen Notizb�chern habe ich eigentlich nicht für die Veröffentlichung sondern für mich selber geschrieben, um meine eigenen Gedanken festzuhalten und zu klären. Sie haben deshalb einen vorläufigen Charakter, insbesondere was die benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. grundlegender überarbeitung sind diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als andere Texte der Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die für die Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und für die Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht bin als damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugef�gt und begr�ndet.

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*XVIII-1*
Man braucht an eine Schar von Kinder nur rote und blaue Trikots zu verteilen, und man hat zwei konkurrierende oder sich bek�mpfenden Gruppen (ist das nur in westlichen Gesellschaften so?)

*XVIII-2*
Lassen sich alle durch �u�ere Variable definierten Ziele auf subjektive, innere Ziele zur�ckf�hren? Etwa:
ich will eine gr��ere Wohnung, weil ich mehr Platz haben will für meine Sachen;
ich will mehr Platz haben für meine Sachen, weil ich dann zus�tzliche B�cher unmittelbar benutzbar habe;
ich will zus�tzliche B�cher unmittelbar benutzbar haben, um mich h�ufiger an ihnen erfreuen zu können;
ich will mich an Schönen Dingen erfreuen ... . u.s.w.

*XVIII-3*
Die Menschheit ist strukturiert in Form sich-zusammengeh�rig-f�hlender Gruppen, Familien, lokalen Gruppen, organisierten Kollektiven, ethnischen bzw. sprachlichen Gruppen, Nationen, Religionsgemeinschaften, Kultur- und Traditionsgemeinschaften, rassisch bzw. vom Erscheinungsbild ähnliche Gruppen etc. All das sind Barrieren einer allgemeinen universalen Solidarit�t in der Entscheidung über Normen.

*XVIII-4*
Adam Smith hat in der Konstruktion des "unparteiischen Beobachters" ein sehr wirkungsvolles Instrument normativer Beurteilung geschaffen, das den Anspruch auf allgemeine Zustimmung erheben kann. Es wäre interessant, diese Konstruktion methodologisch noch einmal genauer zu analysieren. Es ist ja kein empirisches Faktum dergestalt, dass unbeteiligte (und wohlwollende) Personen tats�chlich so urteilen, sondern dahinter verbirgt sich eine normative Konstruktion. Allerdings soll diese Konstruktion unsere tats�chlichen moralischen Urteile bzw. Empfindungen, die Smith wohl für in Ordnung h�lt, erklären.

*XVIII-5*
Kann man durch Beobachtung herausbekommen, welche Normen für ein bestimmtes Verhalten bestimmter Individuen gelten? Vossenkuhl meint: "Wenn mir zum Beispiel die Regeln des Fu�ballspiels nicht bekannt sind, kann ich durch blo�es Zuschauen nicht entscheiden, was eine Regel ist." (In Zeitschrift für philosophische Forschung 36. (1982) S. 513)
Nein, ich kann Regeln entdecken dadurch, dass gegen sie versto�en wird und dann ein Korrekturmechanismus einsetzt (Sanktion, Missbilligung, Belehrung et cetera.) Der Schiedsrichter pfeift.
Wenn der Schiedsrichter jedoch ungenau oder unaufmerksam in der Reaktion auf Regelverst��e ist, so kann ich h�chstens statistisch für das Bestehen einer bestimmten Regel argumentieren. Schwieriger wird es auch bei Regelm��igkeiten, die nicht auf der Befolgung einer Regel beruhen. So gibt es keine Regel, dass man gewinnen soll beim Fu�ballspiel und dass man folglich mehr Tore als der Gegner schie�en soll.

(Einschub HOPPE S.16-20)

*XVIII-6*
Kann es für den aufgekl�rten Willen einen empirischen Indikator geben, der Messungen seiner "Gewichtigkeit" erlaubt? Gemeint ist ja nicht die "St�rke" des Willens im Sinne eines "willensstarken" Charakters sondern Dringlichkeit des Bed�rfnisses. Die alten Utilitaristen meinten, im 'Leiden' oder im 'Gl�ck' - also in der Gef�hls- oder Empfindungsdimension - einen Indikator bzw. eine me�bare Gr��e für den normativ relevanten 'Nutzen' gefunden zu haben.

*XVIII-7*
"Wille" (Bed�rfnis,Interesse etc.) im normativen Sinne ist der Antrieb, dem man - ceteris paribus - folgen soll.
Wille ist das vorgestellte Ziel, das man ceteris paribus verwirklichen soll.

*XVIII-8*
Die Operation des solidarischen Nutzenvergleiches des 'Sich-hineinversetzens in die Lage des anderen' muss in Analogie entwickelt werden zur Nutzensch�tzung des Individuums in Bezug auf sein Eigeninteresse. Auch dort ist das Individuum gezwungen, sich vorstellungsm��ig in bestimmte Situationen zu versetzen und diese vergleichend zu bewerten.

*XVIII-9*
Es gibt im Prinzip zwei verschiedene M�glichkeiten der Bestimmung des Gesamtnutzens:
Die eine M�glichkeit besteht darin, dass man den Individuen selber die Formulierung ihrer Interessen überlässt. Anschlie�end werden die individuellen Bewertungen der Alternativen vergleichbar gemacht durch 'Normalisierung', etwa durch Zuteilung von gleichen Punktmengen für die Bewertung.
Das Problem ist hier vor allem die erforderliche Wahrhaftigkeit der Individuen, denn die eigeninteressierten Individuen können die Ber�cksichtigung ihrer Eigeninteressen dadurch verst�rken, dass sie diese in ihrer Dringlichkeit übertreiben. Im allt�glichen Leben aber auch im politischen Interessenstreit ist diese übertreibung eine bekannte Angelegenheit. Um unangenehme Dinge loszuwerden, übertreibt man eben gerne die Belastung, die sie für einen selbst und für Andere bedeuten. Aber es gibt auch Verfahren zur Kontrolle und Einschr�nkung des Problems.

*XVIII-10*
Eine andere M�glichkeit zur Bestimmung des Gesamtnutzens ist die Bestimmung der individuellen Interessen "von au�en" durch "objektive Beobachter" "Im Prinzip muss dies jeder sein können - das macht eben die 0bjektivit�t der Beobachtung aus. ("Beobachter" ist hier vielleicht ein irref�hrendes Wort. Aber was kann man stattdessen nehmen? Betrachter? Einsch�tzer ? Bewerter? ) Die objektiven Beobachter m�ssen im Prinzip zu denselben Resultaten kommen. Die Frage ist, welche methodischen Anweisungen für die Bewertung n�tig sind, um die erforderliche "Objektivit�t" und damit die übereinstimmung der Resultate zu gew�hrleisten.

*XVIII-11*
Nachgewiesen werden muss bei der Diskussion über den interpersonalen Nutzenvergleich nicht die Durchf�hrbarkeit der Messung im einzelnen Fall, sondern der prinzipielle Sinn derartiger interpersonaler Vergleiche. Bei gesellschaftlichen Normfragen spielen die individuellen Besonderheiten des Eigeninteresses sowieso eine geringe Rolle, da es um Kollektive mit zahlreichen Mitgliedern geht, h�ufig sogar um die Interessen zuk�nftiger Generationen, die sich nur sehr grob aufgrund unserer Kenntnisse über menschliche Interessen und Bed�rfnisse absch�tzen lassen.

*XVIII-12*
Was kann man alles heranziehen, um die Interessen von Menschen zu bestimmen und interpersonal zu gewichten? Ihre verbalen �u�erungen über das, was sie wollen, w�nschen, ablehnen et cetera und mit welcher Intensit�t (hier tritt das Problem der Selbstt�uschung über die eigenen W�nsche auf und das Problem der Wahrhaftigkeit der �u�erungen), das Verhalten in extremen Entscheidungssituationen, ...

*XVIII-13*
für den Utilitaristen ist es nicht notwendig, die Konsequenzen von Handlungen bis in die fernste Zukunft zu ber�cksichtigen. Es kommt nur darauf an, die Konsequenzen der Handlungsalternativen soweit zu verfolgen, wie sie einen Unterschied im Verlauf der Wirklichkeit ausmachen w�rden, und zwar nur einen solchen Unterschied, der wertm��ig relevant und erheblich ist.

*XVIII-14*
In Donald H. REGAN: 'Utilitarianism and Corporation' findet sich eine gute Methode, um moralische Fragen in ihrer allgemeinen Struktur zu klären. Es werden die Individuen mit deren jeweilige Handlungsalternativen und wertm��igen Resultaten im Sinne des Gesamtnutzens tabellarisch dargestellt. (Vierfeldertafel, pay-off-matrix). Daran kann man dann recht gut die Probleme verschiedener normativer Prinzipien aufzeigen, insbesondere angesichts spezieller Gesamtnutzenfunktionen (Schwellenwerte et cetera).

*XVIII-15*
Wer einen interpersonalen Wertvergleich (Interessenabw�gung) ablehnt, der muss auch verneinen, dass zwischenmenschliches Verständnis und Mitgef�hl m�glich ist. Diese Argumentationslinie einer reductio ad absurdum genauer ausarbeiten. Welche Arten von Urteilen muss derjenige für unm�glich halten, der einen interpersonalen Nutzenvergleich für unm�glich h�lt? Dabei genau spezifizieren, was für unm�glich gehalten wird: die Vergleichbarkeit als solche, die M�glichkeit kardinaler Messung oder anderes.

*XVIII-16*
Welche Pr�missen liegen der solidarischen Interessenabw�gung zu Grunde? "Die Interessen des anderen so gewichten, als seien es zugleich die eigenen": d.h. auch, dass man die Interessen nicht mit zweierlei Ma� gewichtet. Die St�rke von Interessen erschlie�t sich nur der inneren Wahrnehmung direkt (allerdings gibt es verschiedene Verhaltensindikatoren indirekter Art). "Mit gleichem Ma� messen" hei�t unter anderem, dass die Interessen von zwei Individuen, deren Situation objektiv und subjektiv gleich ist, auch in ihren Interessen gleich zu gewichten sind.

*XVIII-17*
So lange in der utilitaristische Diskussion angenommen wird, dass die Gesamtnutzenwerte gegeben sind, taucht das Problem spezieller Normsetzungsverfahren nicht auf, die gerade der Unsicherheit bzw. Uneinigkeit über die Alternative mit dem h�chsten Gesamtnutzen ein Ende setzen sollen - im Interesse einer wirksamen sozialen Koordination.

*XVIII-18*
Soziale Entscheidungsverfahren dienen auch der Mobilisierung von Motivation für sozial erw�nschte Handlungen. Insbesondere wird das Eigeninteresse mobilisiert. (Gibt es Beispiele für andere Motive? Vielleicht Pflegefamilien, die famili�re Sympathien ausnutzen, bzw. uniformierte Gruppen, die Stammesidentifikationen ausnutzen). Einmal deutlich machen, wie dies in verschiedenen Institutionen erreicht wird.

*XVIII-19*
Das Problem aller an den Konsequenzen des Handelns orientierten normativen Theorien (bei denen Entscheidungen gem�� dem Wert der Konsequenzen getroffen werden sollen) besteht darin, dass Konsequenzen nicht nur naturgesetzm��ig eintreten, sondern h�ufig durch die Handlungen bzw. Entscheidungen anderer Individuen bedingt sind. In der Spieltheorie ist diese strategische Ungewissheit der Resultate analysiert worden, um die unter dem Gesichtspunkt des Eigeninteresses beste Strategie für die Einzelen zu bestimmen.

*XVIII-20*
In der �konomie geht es vor allem um die Ermittlung von Gleichgewichtspunkten für die Strategie eigeninteressierter Akteure. Normativ gesehen ist dabei interessant, dass Machtfaktoren ins Spiel kommen, wenn mit gezielten Reaktionen von Akteuren der Wert der Handlungsalternativen für andere Akteure bestimmt werden kann. (Genau genommen wird der M�glichkeitsbereich durch diese Akteure gezielt eingeschr�nkt.) Auch für ethische Theorien ist das Problem wichtig.

Denn um zu wissen, welche Konsequenzen die eigenen Entscheidungen haben werden, muss man die Entscheidungen der anderen kennen � und denen geht es ebenso. Man muss deshalb simultan die beste Handlungskombination bestimmen. Die Situation kompliziert sich dadurch, dass bei unerwartetem Verhalten eines Teilnehmers auch die �brigen Jndividuen im Sinne einer zweitbesten L�sung sich umstellen m�ssen. Lassen sich für diese Situation allgemeine normative Prinzipien formulieren etwa im Sinne von REGANS kooperativem Utilitarismus?

*XVIII-21*
Ganz deutlich kann man hier machen, dass die beiden Fragen:
(1) "Welche Normen sollen sozial gelten?" und
(2) "Nach welcher Norm soll Individuum A handeln?" nicht identisch sind.
Frage (1) erfordert die Antwort: "Diejenigen Normen sollen sozial gelten, die den gr��eren Gesamtnutzen realisieren". Hier taucht dann das Problem der Nichtbefolgung auf, das Problem der Durchsetzbarkeit. Frage (2) dagegen muss das Problem einbeziehen, dass andere diese soziale Norm nicht befolgen und dass zweitbeste L�sungen gefunden werden m�ssen.

Au�erdem kann an diesem Schema deutlich gemacht werden, dass bestimmte Normen nur zusammengenommen zu erw�nschten Resultaten f�hren; d.h. Interdependenzprobleme lassen sich hier gut analysieren.

*XVIII-22*
Kooperationsgef�ge mit entsprechenden Rollenstrukturen und den rollenspezifischen Normen sind Beispiele für normativ relevante Interaktionsbeziehungen.

*XVIII-23*
Die Auszahlungstabelle (Pay-off Matrix) der Spieltheorie lässt sich auch für die Analyse normativer Fragen gut verwenden. Der "Gesamtwert" (oder "Gesamtnutzen") ergibt sich als Funktion der Handlungen verschiedener Individuen, d.h. als Resultat von Handlungskombinationen. Einmal die typischen Muster von Auszahlungstabellen bei moralischen Problemen zusammenstellen. Eine andere aus der �konomie bekannte Darstellungsform ist die Nutzenfunktion.

Sicherlich lassen sich weitere Darstellungsformen denken, zum Beispiel das Problem des Betretens von Rasen, das so strukturiert ist, dass der Rasen kaum beeintr�chtigt wird, wenn einige wenige ihn betreten, dass sich irgendwann die Situation jedoch als rapide verschlechtert zeigt, wenn der Rasen immer h�ufiger betreten wird. (Es ergibt sich wohl eine S-fürmige Nutzenfunktion.  Zeichnung!!)

Davon abzuziehen wären unter Umst�nden noch Nutzen, die durch Zeitersparnisse eintreten. Dies w�rde allerdings nicht für Herrn X gelten, der bewusst für Mussestunden eingerichtet sind, also für Leute, die es nicht eilig haben. Hier w�rde die (gesch�tzte) Nutzenfunktion die Form einer ansteigenden Geraden haben. (Eventuell fehlt auch das Vergn�gen, auf weichem Rasen statt auf Wegen zu gehen. Zeichnung!!)

Nimmt man beide Kurven zusammen, so k�nnte das Maximum dort sein, wo einige Leute den Rasen betreten. Das Problem besteht nun darin, diese Privilegierten zu bestimmen. Und wenn sich die Kontrolle der Einhaltung der Norm als zu aufw�ndig erweist, mag es am besten sein, generell das Betreten des Rasens zu verbieten.

Man k�nnte sich Verfahren der Ermittlung der privilegierten Gruppe denken, etwa die Ausgabe von Berechtigungsscheinen in der entsprechenden Anzahl.

*XVIII-24*
Wenn wir nicht in der Lage wären, Art und Dringlichkeit der Bed�rfnisse anderer Personen einzusch�tzen, so wären wir als Menschheit wohl schon lange ausgestorben. Wie k�nnte man dann zum Beispiel Kinder aufziehen?

*XVIII-25*
An der Begeisterung, mit der Kinder � auch �ltere � Wasserpistolen verwenden, lässt sich über das Aggressionspotenzial der Menschen einiges ablesen.

*XVIII-26*
Um zu m�glichst allgemeinen Normen zu kommen, m�ssen geeignete Handlungskategorien gebildet werden, die m�glichst solche Handlungen zusammenfassen, die durchg�ngig zu stark negativen bzw. stark positiven Resultaten f�hren.

*XVIII-27*
Man muss unterscheiden zwischen solche Normen, die unmittelbar wertrelevantes Handeln normieren, und solchen Normen, die ein Entscheidungsverfahren, also ein Normsetzungsverfahren konstituieren (Versprechen, Vertr�ge schlie�en, abstimmen, heiraten, adoptieren, beurkunden � .)

*XVIII-28*
"�mter" mit bestimmten Rechten und Pflichten sind (partielle) Entscheidungsverfahren. (Gewähnlich sind es Gef�ge einander zugeordneter "�mter" Heirat oder Eheschlie�ung ist ein Verfahren des Erwerbs bzw. der Besetzung von �mtern, der Konstituierung eines Entscheidungsverfahrens. Aber natürlich ist die Familie oder Ehe nicht nur Entscheidungsverfahren bzw. Normsetzungsverfahren, sondern kann unter vielen Aspekten betrachtet werden.

*XVIII-29*
Die empirische Wahrheit über "das was ist" bildet sich scheinbar aus gleichgerichteten individuellen Wahrnehmungen, w�hrend sich die normative Wahrheit "das was sein soll" offenbar aus widerstreitenden Willensinhalten und deren Abw�gung ergibt.
Aber genauer betrachtet setzt sich unsere überzeugung von der Beschaffenheit der Welt aus vielen verschiedenen Wahrnehmungen zusammen, die konsistent zusammengef�gt werden m�ssen. Und die individuellen Interessen sind genau genommen nicht widersprüchlich sondern nur relativ zum jeweiligen Standort des urteilenden Individuums. Eben deshalb kann man ja auch von den eigenen Interessen abweichende Interessen aus der Lage des anderen heraus verstehen und als richtig anerkennen oder nicht.
Der Wahrheit der Seinsurteile liegt die Richtigkeit von Wahrnehmungen zu Grunde, der Wahrheit der Sollensurteile liegt die Richtigkeit von Eigeninteressen zu Grunde.

*XVIII-30*
Den Vorgang des Wertens in den Zusammenhang der anderen T�tigkeiten einordnen: zum Beispiel: f�hlen,mitdenken, entscheiden, handeln. Von dorther auch erklären, was "richtiges Bewerten" hei�t.

*XVIII-31*
Erst aus einer Vielzahl unterschiedlicher Wahrnehmungen ergibt sich unser Bild von der Welt, denn wir sehen zum Beispiel nicht direkt r�umlich: jeder K�rper hat eine Vielzahl m�glicher Ansichten und wir haben eine Mehrzahl von Sinnesorganen, deren Wahrnehmungen erst kombiniert werden m�ssen, intrasubjektiv und intersubjektiv.

In ähnlicher Weise sind die individuellen Interessen zwar verschieden aber nicht widersprüchlich. widersprüchlich sind h�chstens normative Urteile.

Anhand einzelner Wahrnehmungen werden nur Aspekte der Welt korrigierbar, ebenso werden anhand individueller Interessen nur Aspekte von Nutzenvorstellungen korrigierbar.

*XVIII-32*
Gibt es einen methodischen, kontrollierbaren übergang vom "Empfinden" et cetera zum "Bewerten"?

*XVIII-33*
Wenn die Mittel ihren Wert nur aus den erreichten Zwecken ableiten, so kommt es vor allem auf die Bewertung dieser Selbstzwecke an.

*XVIII-34*
Bewertet man nur das tats�chlich erreichte Ziel positiv oder auch schon das Wissen, dass das Ziel erreicht werden wird?

*XVIII-35*
Kann man mit einem uneingeschr�nkten Utilitaristen argumentieren? Man muss ja davon ausgehen, dass er seine Argumente nicht unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitssuche w�hlt, sondern unter den Gesichtspunkt der besten Folgen. Wenn er etwa meint, die Erkenntnis einer bestimmten Wahrheit durch mich h�tte nicht die besten Folgen, so wird er vielleicht bewusst falsche und irref�hrende Argumente vorbringen. In diesem Fall wäre eine wirkliche Argumentation im Sinne eines Diskurses nicht m�glich. Dies wird manchmal als generelles Problem der Glaubw�rdigkeit eines Utilitarist behandelt.

*XVIII-36*
Ein �ffentlicher Birnbaum, von dem sich jeder pfl�cken darf, wird wahrscheinlich vor der vollen Reife abgeerntet, weil jeder befürchten muss, dass wenn er die fast reife Birnen nicht jetzt pfl�ckt, morgen ein anderer sie pfl�cken wird.

*XVIII-37*
klären, wie sich Intersubjektivit�tsgebot und Solidarit�tsgebot zueinander verhalten. können sie sich widersprechen? Wenn 'ja', welche Vorrangregeln haben zu gelten? Bzw. wie lassen sich die Anwendungsbereiche abgrenzen?

*XVIII-38*
Einmal systematisch aufz�hlen, was die Bewertung relevanter Aspekte einer Entscheidungssituation sind und was bei der Beschreibung fortgelassen werden kann.

*XVIII-39*
GINTERS fasst die verschiedenen Universalisierungsregeln unter dem Oberbegriff desP Prinzips der Unparteilichkeit (Goldene Regel, Kants Kategorischer Imperativ, Gebot der N�chstenliebe,  et cetera) Hierhin w�rde natürlich auch mein Solidarit�tsgebot geh�ren

*XVIII-40*
Zuerst m�sste die Frage gestellt werden: "Wie sollen wir handeln?" Von einer utilitaristische Position aus wäre die Antwort: "Wir sollen so handeln, dass die besten Konsequenzen entstehen." Die Frage ist jedoch, auf welchen Bereich des Handelns sich die Frage erstreckt - oder anders ausgedr�ckt: Welche Handlungen werden zur Entscheidung gestellt und welche Handlungen als gegeben angenommen. Je nachdem, welche Handlungen als gegeben angenommen werden, ergeben die zur Entscheidung anstehenden Handlungen unterschiedliche Konsequenzen mit unterschiedlichen Bewertungen, das hei�t, dass je nachdem andere Handlungen als die besten gelten m�ssen.

*XVIII-41*
Ist es zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten m�glich, gar keine Handlungen als gegeben anzunehmen und alle Handlungen zur Disposition zu stellen? Aber lässt sich dann überhaupt noch die Situation bestimmen? Man m�sste das einmal an konkreten Beispielen durchspielen. Zumindest k�nnte man versuchen, zu einem gegebenen Zeitpunkt nur die vergangenen Handlungen als gegeben anzunehmen und die zuk�nftigen Handlungen aller Individuen zur normativen Entscheidung zu stellen � dies ist allerdings eine überdimensionale Aufgabe.

H�ufig wird die Frage viel abstrakter gestellt. Ess wird nicht von einer zeit-r�umlich bestimmten Entscheidungssituation ausgegangen, sondern von einer fiktiven, nur partiell beschriebenen Situation, so zum Beispiel in der ethischen Kasuistik. Dabei wird gewähnlich davon ausgegangen, dass Handlungen ungenannter Personen keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben.

*XVIII-42*
Die Frage "Wie soll ich mich verhalten?" bezieht sich auf zeit-r�umlich bestimmte Entscheidungssituationen. Dies ist die urspr�ngliche Problemstellung. Zur L�sung soll die normative Theorien beitragen. Die Antwort wäre dann: "In dieser bestimmten Situation sollst Du so-und-so handeln." Die Antwort kann nur gegeben werden, wenn die Situation, die m�glichen Handlungsalternativen mit den Konsequenzen beschrieben werden.

Dies geschieht in "Begriffen". Begriffe, die nicht nur Namen (individuelle Bezeichnungen) sind, sondern allgemeine Begriffe, die ganze Klassen von Gegenst�nden bezeichnen: "Reichtum", "Kind", "T�tung", "Krankheit" oder ähnliches. Es entsteht dadurch eine Beschreibung des individuellen Falles, die auch noch auf andere F�lle zutreffen w�rde. Die F�lle gleichen sich also in Bezug auf die beschriebenen Merkmale. Falls in der Beschreibung alle bewertungsrelevanten Merkmale enthalten sind, m�ssen sich auch die normativen Antworten gleichen, da sich diese logisch daraus ergeben.

*XVIII-43*
für die Vereinfachung des normativen Erkenntnisprozess ist es wichtig, die Entscheidungssituationen in ihren bewertungsrelevanten Aspekten zu erfassen, die h�ufiger wiederkehren.
Dabei kommt es darauf an, m�glichst einfache Situationen herauszudestillieren, die von allen überfl�ssigen, nicht bewertungsrelevanten Aspekten befreit sind. Wahrscheinlich muss man auch diejenigen Aspekte vernachl�ssigen, die weniger bewertungsrelevant sind, um überschaubare Entscheidungssituationen zu erhalten. Die geltenden Gesetze und Moralnormen sind insofern hochgradige Vereinfachungen und eigentlich wei� man: Jeder Fall liegt anders, trotz aller Versuche zur Verallgemeinerung.

Es ist schwierig, solche einfachen und h�ufigen Situationen herauszudestillieren, die bewertungsm��ig weitgehend gleich sind und die gleiche normative Antwort verlangen. Stattdessen ist es sinnvoll, keine verhaltensbezogenen Normen zu entwickeln, sondern Normsetzungsverfahren zu installieren, die auf eine Situation angepasster reagieren können. Damit ist das Problem beseitigt, für jede Situation im voraus Normen zu entwickeln, die hinreichend spezifisch auf jedwede Lage reagieren.

*XVIII-44*
Normsetzungsverfahren bestehen nicht unmittelbar aus Verhaltensnormen (wenn man vom Verhalten der Normsetzung selber einmal absieht). Normsetzungsverfahren erm�chtigen bestimmte Individuen bzw. Positionsinhaber, Verhaltensnormen für bestimmte Individuen zu setzen. Sie schreiben also bestimmten Individuen bzw. Positionsinhabern bestimmte (subjektive) Rechte zu. Die Positionen werden bezeichnet als "Eigent�mer", "W�hler", "Eltern", "Bundespr�sident", "Richter", "Vorgesetzter", "Lehrer" usw.
Diesen Rechten entsprechen bestimmte Pflichten bei anderen Positionsinhabern, diese Rechte zu respektieren. (Beim Vertrag sind normsetzende und normgebenden Personen identisch) Zur Konstituierung eines Normsetzungsverfahrens sind Normen erforderlich, die jedoch von den prim�ren Verhaltensnormen zu unterscheiden sind. H�ufig handelt es sich nur um Formvorschriften, zum Beispiel werden Bedingungen formuliert, wie ein g�ltiges Testament aussehen muss.

*XVIII-45*
REGAN fordert von einer moralischen Theorie "adaptability", d.h. Anpassungsf�higkeit der moralischen Entscheidungen der Einzelnen an die jeweiligen Entscheidungen aller anderen. Bei der sozialen Normgebung taucht dies Problem erstmal nicht auf. Eine Abstimmung der Verhaltensweisen erfordert allerdings unter Umst�nden eine Ber�cksichtigung nicht optimaler Verhaltensweisen von Beteiligten. Damit kommt es auch vom Standpunkt sozialer Normsetzung zu zweitbesten L�sungen.

Bei einer Gesamtwert-Matrix (Tabelle fehlt) erf�llen nach REGAN sowohl A als auch B die handlungsutilitaristische Theorie, wenn sie beide Handlungsweise "2" w�hlen, so dass nur ein Wert von "6" realisiert wird (statt der m�glichen "10", wenn beide ? w�hlen), denn jeder für sich genommen h�tte durch �nderung seines eigenen Verhaltens allein keine Verbesserung des Gesamtwertes erzielen können.

Aber wie w�rde man im Alltag mit ihnen argumentieren? Auf den Vorwurf von A, er habe nicht das Optimum realisiert, k�nnte dieser entgegnen, er sei davon ausgegangen, dass B die Handlungsweise "2" w�hlt, so dass ihm zur Erreichung eines m�glichst hohen Gesamtwertes nichts anderes �brig geblieben wäre.

*XVIII-46*
Verhaltensvorschriften wie: "F�ge niemandem unn�tig Schmerzen zu!" Oder "Helfe anderen in Not, wenn es Dich nicht viel kostet!" sind eigentlich keine Verhaltensnormen, denn sie beinhalten eine Interessenabw�gung.

*XVIII-47*
Suboptimale Handlungskombinationen, die auch bei Verhaltens�nderungen von ein oder mehr Akteuren nicht zu einer Verbesserung f�hren, werfen die von REGAN formulierten Probleme auf. Es nutzt da nichts, dass ein Akteur (oder mehrere) sich entsprechend einer besseren Handlungskombination verhalten. Man kann ihnen individuell (oder als Teilkollektiv) auch keinen Vorwurf machen, sofern sie sich bereit zeigen, auch eine bessere Handlungskombination zu realisieren.

*XVIII-48*
Lassen sich aus dem Umstand des Wahr-seins einer Norm normative Folgerungen ableiten? Zum Beispiel, dass wir sie für wahr halten sollen? Das Feststellen der Wahrheit einer Behauptung ist keine Tatsachenfeststellung. Der Satz:"Die Behauptung 'b ist wahr' " ist kein empirischer Satz. Ein empirischer Satz ist h�chstens b, jedoch nicht der Satz über b. Wahr-sein ist keine Tatsache, keine Aussage über die Welt. auch nicht über das empirische Faktum "dieser Satz".

*XVIII-49*
Wenn man sagt: "Diese Behauptung ist wahr", dann sagt man vielleicht: "Jeder (der ehrlich ist) sollte dieser Behauptung zustimmen" oder besser: "Jeder kann dieser Behauptung zustimmen".

*XVIII-50*
Impliziert "Wahrheit" Begr�ndbarkeit im Sinne intersubjektiver Nachvollziehbarkeit?
Wenn ich der einzige Augenzeuge bin, so fehlt die intersubjektive überpr�fbarkeit - zumindest die direkte.

*XVIII-51*
Worin besteht die Gemeinsamkeit von empirischer und logischer Wahrheit?

*XVIII-52*
Dass wir überhaupt eine gemeinsame Sprache sprechen, setzt voraus, dass die Dinge dieser schwach lebende als gleich wahrnimmt, auch von den schwach L   ernenden als gleich wahrgenommen werden. Um etwa den Begriff "Auto" zu lehren, muss der Lehrende Regeln des Gebrauchs haben, also Ph�nomene, die einander in bestimmter Hinsicht erinnern, mit demselben Wort zu bezeichnen, und der Lernende muss in Bezug auf dieselben Dinge ebenfalls Wahrnehmungen haben, die einander �hneln, um dasselbe Wort darauf anzuwenden.

Es ist also nicht notwendig, dass beide hinsichtlich eines Autos dasselbe wahrnehmen - oder? Nur intrapersonale ähnlichkeiten, nicht interpersonale ähnlichkeiten der Wahrnehmung werden vorausgesetzt. Allerdings eine interpersonale Parallelit�t: Lehrende und Lernende sollen das Wort "Auto" auf den gleichen Sachverhalt anwenden. Sie nehmen beide ein Auto wahr, aber ob sich die Wahrnehmungen ansonsten gleichen, ist offen.

Aber wie will man Unterschiede erkennen, die sich nicht benennen lassen?

*XVIII-53*
Es gibt logische Wahrheiten auch bei Normen - wenn man zum Beispiel definiert. Es ist m��ig, darum zu streiten, ob Wahrheit nur intersubjektiv oder auch rein subjektiv zu bestimmen ist. Auch für einen Einzelnen allein auf einer Insel haben die Begriffe "wahr" und "falsch" ihre Bedeutung.

*XVIII-54*
Es wäre wohl wenig sinnvoll zu sagen: "Dieser Satz ist zwar für mich wahr, aber nicht für dich". Es erscheint sinnvoller, die Beziehungen zwischen subjektiven und intersubjektiven Aspekten zu klären.
Wahr sind diejenigen Behauptungen, die man zu recht glaubt bzw. von dem man zu recht überzeugt ist. Ob man etwas zu recht glaubt, h�ngt davon ab, welche Gr�nde dafür oder dagegen sprechen (aber man muss nicht alle existierenden Gr�nde kennen).

*XVIII-55*
Die individuellen Optima sind verschieden. Wie kann es trotzdem zur übereinstimmung kommen? Es gibt keinen Grund, warum jemand einem fremden Optimum zustimmen sollte unter Aufgabe des eigenen Optimum. Dazu bed�rfte es eines zus�tzlichen Grundes - einer zus�tzlichen Begr�ndung, sofern es überhaupt eine solche gibt. Was für die Individuen gilt, gilt entsprechend auch für Teilkollektive. Deren Optima sind verschieden. Damit blockieren sich die beiden interessierten Subjekte in ihren unvereinbaren Forderungen.

*XVIII-56*
M�glichst verst�ndliche überblicksartikel zum Forschungsstand bei folgenden Themenbereichen suchen:
rationale Koalitionsbildung im Mehrheitssystem
Modelltheorie in empirischen und normativen Fragestellungen
Psychologie und Soziologie: Forschungen zu Vorurteilen
Introspektion als Erkenntnismethode
Andere Menschen verstehen können
Kann man sich in einen anderen Menschen hineinversetzen?
Unparteilichkeit und Gleichberechtigung (Allgemeing�ltigkeit)
Wie kann man erreichen, dass die Schere zwischen Arm und Reich sich nicht weiter �ffnet, ohne die Kreativit�t zu hemmen?
Grenzen der Verrechtlichung
Die Entstehung des Lebens aus Materie
Evidenz in den positiven Wissenschaften
Pr�ferenzen, Pr�ferenzintensit�ten und interpersonaler Vergleich

*XVIII-57*
Je ungleicher das Niveau des Wohlergehens in einer Gesellschaft ist, desto schwerer kann man diese Gesellschaftsordnung rechtfertigen.

*XVIII-58*
Es gibt keine Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber jedermann, sondern nur gegenüber einem Mitb�rger.(???)
(??)

*XVIII-59*
Wenn es auf die individuellen Werte ankommt,so können die normativen Resultate nicht sicherer und pr�ziser sein als unsere psychologischen Kenntnisse von den (aufgekl�rten) Wertungen der Individuen.

*XVIII-60*
Bei der Wahl von Normsetzungsverfahren spielen individuelle Besonderheiten der Wertung keine Rolle, denn solche Verfahren sind ja gerade für l�ngere Zeit und für eine Vielzahl von Entscheidungen gedacht, deren spezifischen Details überhaupt nicht genau vorhersehbar sind. Erforderlich ist deshalb die Anwendung statistischer, typisierender, modellhafter, sch�tzender Argumente.

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